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   VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401   

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VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401 (https://dejure.org/2014,44534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.11.2014 - 9 B 13.1401 (https://dejure.org/2014,44534)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. November 2014 - 9 B 13.1401 (https://dejure.org/2014,44534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baurechtliches Genehmigungsbegehren zur Errichtung eines Wohnhauses auf Grundlage eines (Tektur-) Bauantrags; Wechsel in der Besetzung der Richterbank nach Übergang ins schriftliche Verfahren; Sachbescheidungsinteresse an einer Verbescheidung des streitgegenständlichen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurechtliches Genehmigungsbegehren zur Errichtung eines Wohnhauses auf Grundlage eines (Tektur-) Bauantrags; Wechsel in der Besetzung der Richterbank nach Übergang ins schriftliche Verfahren; Sachbescheidungsinteresse an einer Verbescheidung des streitgegenständlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 9 CE 10.3104

    Anfechtungs-, Verpflichtungsklage; einstweiliger Rechtsschutz;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Auf die Beschwerde der Beklagten lehnte der erkennende Senat mit Beschluss vom 2. Mai 2011 Az. 9 CE 10.3104 unter Aufhebung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung den Antrag ab.

    cc) Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die entsprechenden Ausführungen im Senatsbeschluss vom 2. Mai 2011 - 9 CE 10.3104 (siehe dort Rn. 45) ergänzend darauf verweist, dass auch Ziffer X des notariellen Kaufvertrags vom 12. Juli 2010 Urk.Nr. 2051 L/2010 zum Entfallen des Sachbescheidungsinteresses im Hinblick auf den klägerischen Bauantrag geführt habe, vermag auch dies die Ablehnung des Bauantrags nicht zu rechtfertigen.

    d) Schließlich lässt sich auch aus der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangenen Entscheidung des Senats vom 2. Mai 2011 Az. 9 CE 10.3104 nichts dafür herleiten, was der beantragten Genehmigung tragend entgegenstehen könnte.

  • BVerwG, 20.03.2014 - 4 C 11.13

    Streitgegenstand; Beschränkung des ~; Klageerweiterung; Berufungsbegründung;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    c) Schließlich steht der Erteilung der begehrten Baugenehmigung auch der Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht entgegen, der als allgemeiner Rechtsgrundsatz auch im öffentlichen Recht Geltung beansprucht (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11/13 - juris Rn. 29).

    Anerkannt ist insbesondere, dass ein besonderer Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben die unzulässige Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11/13 - juris Rn. 31; U.v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - juris Rn. 38).

  • VG Würzburg, 08.12.2010 - W 5 E 10.1137

    Rückbauanordnung; Widerruf; Rücknahme; Verpflichtungsklage; Klageverzicht

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Ein Antrag des Klägers, im Wege der einstweiligen Anordnung die Vollziehung der Rückbauanordnung in den Nrn. I, II und IV auszusetzen, hatte vor dem Verwaltungsgericht Erfolg (Beschluss vom 8.12.2010 - W 5 E 10.1137).

    Auch das Verwaltungsgericht geht im Übrigen - worauf der Kläger zu Recht verweist - davon aus, dass das Bauvorhaben in der zur Genehmigung gestellten Form und Größe rechtmäßig ist (vgl. VG Würzburg, B.v. 8.12.2010 - W 5 E 10.1137).

  • BVerwG, 04.06.2014 - 5 B 11.14

    Beihilfeberechtigung; Selbstbehalt; grundsätzliche Bedeutung; ausgelaufenes

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Die Voraussetzungen, unter denen im Verwaltungsprozess eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergehen darf, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. zuletzt BVerwG, B.v. 4.6.2014 - 5 B 11/14 - juris Rn. 11 f.).

    Denn die Einverständniserklärung unterliegt keiner zeitlichen Befristung (so ausdrücklich BVerwG, B.v. 4.6.2014 - 5 B 11/14 - juris Rn. 11 m.w.N. zu einer Streitsache, bei der zwischen der Abgabe der Einverständniserklärung und der gerichtlichen Entscheidung ein Zeitraum von zwei Jahren lag).

  • VGH Bayern, 17.10.2016 - 9 B 13.1400

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Nichtverbescheidung eines Antrags auf

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Die Frage, ob die Rückbauanordnung gemäß Art. 49 BayVwVfG zu widerrufen ist, ist Gegenstand des beim Senat ebenfalls anhängigen Verfahrens Az. 9 B 13.1400.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des Hauptsache- und des vorläufigen Rechtsschutzverfahrens sowie der Verfahren betreffend die Rückbauanordnung (Az. 9 B 13.1400 und 9 CE 11.2554) wie auch auf die entsprechenden Gerichtsakten des Verwaltungsgerichts und die vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

  • BVerwG, 24.02.2010 - 9 C 1.09

    Erschließungsbeitrag; bereits hergestellte Erschließungsanlage; räumliche

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Anerkannt ist insbesondere, dass ein besonderer Fall des Verstoßes gegen Treu und Glauben die unzulässige Rechtsausübung bzw. das Verbot widersprüchlichen Verhaltens (venire contra factum proprium) darstellt (vgl. BVerwG, U.v. 20.3.2014 - 4 C 11/13 - juris Rn. 31; U.v. 24.2.2010 - 9 C 1/09 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Aber auch soweit die Rechtsprechung in besonderen Einzelfällen für das Zustandekommen eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit Bindungswillen abgegebene Vertragserklärungen in einem beiderseitigen Schriftwechsel hat genügen lassen, lagen dem jeweils eindeutige und unmissverständliche wechselseitige Erklärungen der Beteiligten zugrunde (vgl. BVerwG, U.v. 24.8.1994 - 11 C 14/93 - juris Rn. 2 - BVerwGE 96, 326).
  • BVerwG, 12.12.2013 - 4 C 15.12

    Außenbereich; Beseitigungsanordnung; Denkmal; maßgeblicher Zeitpunkt;

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Denn das Baurecht hat nicht die Aufgabe, rechtswidriges Verhalten zu sanktionieren (vgl. BVerwG, U.v. 12.12.2013 - 4 C 15/12 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 23.83

    Berücksichtigung des bundesrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bzgl.

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Eine bestands- oder rechtskräftige Beseitigungsanordnung darf jedenfalls nicht mehr vollstreckt werden, wenn sich die mit Blick auf die Befugnisnorm des Art. 76 Satz 1 BayBO entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtslage nachträglich zu Gunsten des Beseitigungspflichtigen geändert hat (vgl. Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 113 Rn. 53; BVerwG, U.v. 6.12.1985 - 4 C 23/83 und 4 C 24.83 - juris Rn. 10; BayVGH, U.v. 28.10.2008 - 2 B 05.3342 - juris Rn. 23 zur baurechtlichen Nutzungsuntersagung).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2007 - 8 S 159/07

    Abbruchanordnung; immanentes Verbot der Wiedererrichtung; prozessrechtlicher

    Auszug aus VGH Bayern, 25.11.2014 - 9 B 13.1401
    Zwar entfaltet eine Beseitigungsanordnung über die einmalige Beseitigung einer (materiell rechtswidrigen) Bausubstanz hinaus "Dauerwirkung" und unterbindet damit beispielsweise auch die Wiedererrichtung einer baurechtswidrigen Anlage (vgl. VGH BW, B.v. 28.3.2007 - 8 S 159/07 - BauR 2007, 1220).
  • VGH Bayern, 28.10.2008 - 2 B 05.3342

    Nutzungsuntersagung; ungenehmigter Grenzanbau außerhalb des festgesetzten

  • BVerwG, 12.08.1993 - 7 B 123.93

    Wasserrecht - Bescheidungsinteresse - Naßauskiesung - Schlechterdings nicht

  • BVerwG, 17.05.1989 - 4 CB 6.89

    Besetzung der Richterbank nach Übergang in das schriftliche Verfahren; Erteilung

  • VGH Bayern, 28.11.2013 - 2 B 13.1587

    Sachbescheidungsinteresse; Befreiung; Arkaden; Grundzüge der Planung;

  • VG Würzburg, 29.03.2012 - W 5 K 10.1135

    Rückbauanordnung; Rechtsbehelfsverzicht; Treu und Glauben; Umgehung; Wegfall der

  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 9 ZB 12.1974

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Baugenehmigung

  • VG Würzburg, 27.07.2012 - W 5 K 12.221
  • VGH Bayern, 17.02.2012 - 9 CE 11.2554

    Antrag auf einstweilige Anordnung; Einstellung der Zwangsvollstreckung;

  • VGH Bayern, 28.10.1996 - 14 B 94.1294
  • VGH Bayern, 17.10.2016 - 9 B 13.1400

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Nichtverbescheidung eines Antrags auf

    Am 16. September 2011 reichte der Kläger einen weiteren Bauantrag zum "Neubau eines Mehrgenerationenwohnhauses mit 3 Wohneinheiten und Tiefgarage ein" (datiert einschl. Bauvorlagen auf den 22.8.2010 - Bauakte BA 1469-2011), der nach vorheriger Ablehnung durch die Beklagte zuletzt aufgrund des rechtskräftig gewordenen Urteils des Senats vom 25. November 2014 (Az. 9 B 13.1401) mit Bescheid vom 23. Juli 2015 bauaufsichtlich genehmigt wurde.

    Die Aufhebung dieser Entscheidung durch den Senat mit Beschluss vom 2. Mai 2011 (Az. 9 CE 10.3104) ändere daran nichts, weil der Senat im Urteil vom 25. November 2014 (Az. 9 B 13.1401) ausgeführt habe, dass sich aus der Entscheidung vom 2. Mai 2011 nichts dafür herleiten lasse, was einer beantragten Baugenehmigung entgegenstehen könne und es keine Bindung des Gerichts in seiner Entscheidung über die Hauptsache an die im Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes ergangene Entscheidung gebe.

    Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (auch in den Verfahren 9 B 13.1401, 9 CE 11.2554, 9 CE 10.3104 sowie W 5 K 12.221, W 5 K 10.1135, W 5 E 11.761, W 5 S 11.473, W 5 E 11.443, W 5 E 10.1238, W E 10.1137, W S 10.1136) und der hierzu beigezogenen Behördenakten der Beklagten verwiesen.

    Ein etwaiger Anspruch gegen die Beklagte auf Aufhebung der Rückbauverfügung wäre - wenn überhaupt - jedenfalls nicht schon am 30. Dezember 2010 in Betracht gekommen, wie der Kläger meint, weil zu diesem Zeitpunkt der inzwischen aufgrund des Verpflichtungsurteils vom 25. November 2014 (Az. 9 B 13.1401) genehmigte Bauantrag vom 16. September 2011 noch nicht gestellt und der Erwerb eines Grundstücksstreifens von ca. 200 m² aus dem Nachbargrundstück zur Behebung des Abstandsflächenverstoßes bereits Inhalt der Rückbauanordnung vom 24. Juni 2010 war.

    (3) Das Urteil des Senats vom 25. November 2014 (Az. 9 B 13.1401), mit dem die Beklagte verpflichtet worden ist, dem Kläger eine Baugenehmigung gemäß seinem Bauantrag vom 16. September 2011 zu erteilen, musste bei der Beklagten zu keiner vom verwaltungsgerichtlichen Urteil vom 29. März 2012 abweichenden Rechtseinsicht führen.

    Die Verzögerung des Weiterbaus war ebenfalls nicht durch die Rückbauanordnung vom 24. Juni 2010 veranlasst, die der Erteilung der Baugenehmigung nicht entgegenstand (vgl. Urteil des Senats vom 25. November 2014 - 9 B 13.1401), sondern aufgrund der Weigerung der Beklagten, dem Kläger die zuletzt mit Bauantrag vom 16. September 2011 beantragte Baugenehmigung zu erteilen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2020 - 10 A 1230/19
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1980 - 4 C 3.78 -, juris, Rn. 16; Bay. VGH, Urteil vom 25. November 2014 - 9 B 13.1401 -, juris, Rn. 25.
  • VG München, 28.07.2015 - M 1 K 15.795

    Isolierte Anfechtungsklage; Sachbescheidungsinteresse; Baugenehmigung für

    Erforderlich ist das Vorliegen eines "schlechthin nicht ausräumbaren" Hindernisses an der Verwertung der Baugenehmigung (BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - juris Rn. 25).

    Eine Rückbau- oder Beseitigungsanordnung steht einem neuen Bauantrag nur dann entgegen, wenn sich gegenüber dem Zeitpunkt ihres Erlasses die Sach- und Rechtslage nicht geändert hat (BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - juris Rn. 34).

    Für eine solche weitgehende Auslegung hätte ein insoweit übereinstimmender Wille eindeutig, unzweifelhaft und unmissverständlich zum Ausdruck kommen müssen (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - juris Rn. 31 f.).

  • VGH Bayern, 23.11.2015 - 1 ZB 15.1978

    Baugenehmigung, Beseitigungsanordnung, fehlendes Sachbescheidungsinteresse,

    Im Interesse der Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Doppelprüfungen ist Art. 76 Satz 1 BayBO deshalb dahingehend auszulegen" dass die Beseitigungsanordnung die materielle Illegalität der betroffenen Anlage verbindlich feststellt" so dass die Anordnung bei gleichbleibender Sach- und Rechtslage durch einen später gestellten Bauantrag nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. BayVGH" U. v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - BayVBl 2015" 382; Jäde in Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiss" Die neue Bayerische Bauordnung" Stand Juli 2008" Art. 76 Rn. 58; Molodovsky in Molodovsky/Famers/Kraus" Bayerische Bauordnung" Art. 76 Rn. 115 f.; OVG Berlin" U. v. 21.11.1969 BRS 22" 284 zum berliner Landesrecht).
  • VGH Bayern, 27.04.2016 - 9 N 13.1408

    Ermittlung und Bewertung der konkret zu erwartenden Verkehrslärmbelastung bei

    Dass seit dieser Einverständniserklärung mehr als ein Jahr vergangen ist, steht einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren nicht entgegen (vgl. BayVGH, U. v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - juris Rn. 22 ff. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 17.09.2020 - 9 CS 20.1414

    Kein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme bei Grenzbebauung

    Für eine Ablehnung ist es hingegen nicht ausreichend, dass Hinderungsgründe bestehen, die lediglich in absehbarer Zeit nicht beseitigt werden können (vgl. BayVGH, U.v. 28.11.2013 - 2 B 13.1587 - juris Rn. 27 m.w.N.; U.v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - juris Rn. 25 m.w.N.; Greim-Diroll in BeckOK BauordnungsR Bayern, Stand 1.6.2020, BayBO, Art. 68 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 20.12.2019 - 9 B 12.940

    Unterbliebene Klageänderung

    Gleiches gilt, wenn nach Übergang ins schriftliche Verfahren - wie hier - ein Wechsel in der Besetzung der Richterbank erfolgt ist (vgl. BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 26.05.2020 - 9 B 17.710

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros

    Damit ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der Genehmigungsfähigkeit des beantragten Vorhabens aus bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Aspekten jeweils der Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts nach § 101 Abs. 2 VwGO (vgl. Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 113 Rn. 57, 63; BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - juris Rn. 21, 24).
  • VG Hannover, 20.07.2022 - 4 B 3866/21

    Baugrenze; bauliche Anlage; Beseitigungsanordnung; Lagerplatz;

    In dieser Wirkung liegt die fortbestehende Steuerungsfunktion der Beseitigungsverfügung nach ihrer (erstmaligen) Erfüllung (OVG Greifswald, Beschl. v. 19.10.2020 - 3 M 303/20 OVG -, Rn. 11, juris; VGH Mannheim, Beschl. v. 28.03.2007 - 8 S 159/07 -, Rn. 2 m. w. N., juris; vgl. auch VGH München, Urt. v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 -, Rn. 34, juris).
  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1336

    Erfolglose Nachbarklage gegen baurechtliche Nutzungsänderung (hier: von

    Mithin kommt es hier nicht mehr entscheidungserheblich auf die vom Vertreter des Beklagten in der mündlichen Verhandlung aufgeworfene Frage an, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Baugenehmigung gegenüber dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Nutzungsuntersagung eine Änderung der Sach- und Rechtslage (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 25.11.2014 - 9 B 13.1401 - BeckRS 2015, 41047) durch die Vorlage der Lärmimmissionsprognose des Büros ... vom 17. Mai 2019 und der Staubimmissionsprognose ebenfalls des Büros ... vom 21. Juni 2019 eingetreten ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.03.2022 - 10 A 668/19

    Verlängerung der Geltungsdauer eines Bauvorbescheids; Hindernis an der Verwertung

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 12.2592

    Rechtmäßigkeit derTeilaufhebung eines Bebauungsplans

  • VGH Bayern, 25.02.2021 - 9 ZB 19.2011

    Zum fehlenden Sachbescheidungsinteresse eines Bauantrages

  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 9 N 12.218

    Bestimmtheit der Festsetzung der Emissionskontingente im Bebauungsplan

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2023 - 1 ME 111/23

    Beitreibung; Beseitigungsanordnung; Erledigung; Festsetzung; Fliegende Bauten;

  • VGH Bayern, 28.04.2015 - 9 ZB 12.1494

    Nachbarrechtsbehelf; Abweichung von Abstandsflächen; Prüfungsumfang im

  • VGH Bayern, 26.11.2015 - 9 N 15.1896

    Bebauungsplanverfahren, Normenkontrollverfahren, Ladenzentrum

  • VG Würzburg, 08.07.2021 - W 5 K 19.1379

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für landwirtschaftliche Maschinenabstellhalle

  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 9 CS 20.1771

    Einwendungen gegen isolierte Zwangsgeldandrohnung

  • VG Ansbach, 24.07.2019 - AN 9 K 19.01032

    Fehlendes Sachbescheidungsinteresse für Baugenehmigung wegen dinglich gesicherten

  • VG Würzburg, 13.07.2023 - W 5 K 22.467

    Baurechtlicher Vorbescheid, Wohnhaus in Gemeinbedarfsfläche, "Baugrundstück für

  • VG München, 16.04.2015 - M 24 K 14.4874

    Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Würzburg, 28.09.2017 - W 5 K 16.855

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids für die Aufstockung eines Wohnhauses

  • VG Würzburg, 02.06.2015 - W 5 V 15.409

    Zwangsgeld gegen Behörde; angemessene Frist; grundlos säumig; Original-Akte

  • VG Ansbach, 12.10.2016 - AN 9 K 15.01740

    Anfechtung einer isolierten Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer

  • VG München, 08.05.2019 - M 29 K 18.3290

    Beseitigung einer Einfriedung

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